Vorgehen bei Fundtieren

Rechtsgrundlage:

 

Laut Gesetzgrundlage § 90 BGB ist festgelegt, dass ein Fundtier zwar keine Sache ist, es gelten rechtlich jedoch die gleichen Vorschriften wie für eine Fundsache. Zuständig für Fundtiere oder herrenlose Tiere ist grundsätzlich die Gemeinde in der das Tier aufgefunden wurde (Ordnungsamt). Da diese natürlich sehr selten Unterbringungsmöglichkeiten haben, kommen die Tierheime ins Spiel. Diese versuchen, alle Tiere (Haustiere) aufzunehmen, im Rahmen ihrer Kapazität.

 

Dies bedeutet für Sie: Wenn sie ein Tier aufgefunden haben, müssen Sie es melden - am besten bei der Gemeinde oder im Tierheim, damit wir eine Möglichkeit haben, die Besitzer zu finden. Vorab ist immer ein Bild mit der Angabe, wo und wann zugelaufen, an das Tierheim sehr hilfreich. 50 Prozent derden Posts auf Facebook, Instagram oder der Homepage führen zu den Besitzern. 

 

Wildtiere /Wildkatzen bzw. Streunerkatzen können im Tierheim nicht untergebracht werden, da das Einsperren dieser Tiere vom Tierschutzbund ganz klar als Tierquälerei benannt wird. 

 

Wenn Sie auf Katzen treffen, die in einem sehr gepflegten Zustand sind, sollte bedacht werden, dass bei uns im Ostalbkreis 90 % der Katzen einen Besitzer haben. Lassen Sie uns die Tiere bitte vorab ausschreiben und bringen sie diese nicht ohne Absprache einfach ins Tierheim.

 

Bei Hunden sollten Sie versuchen, den Hund zu sichern, sofern er keine Aggression aufweist. Da weder die Polizei, das Ordnungsamt oder die Tierheimmitarbeiter sofort an der Fundstelle sein können, ist das Risiko , dass der Hund schon nach kurzer Zeit schon einige Kilometer weiter sein könnte, sehr hoch.

 

Verletzte Tiere:

Offensichtlich verletzte Tiere gehören direkt zum Tierarzt. Wir im Tierheim Dreherhof haben keinen Tierarzt vor Ort, dazu fehlen uns die finanziellen Mittel und Platzmöglichkeiten. Welcher Tierarzt Dienst hat, sehen sie im Internet.

 

Es muss eine Fundtieranzeige beim Tierarzt ausgestellt werden. Diese Fundtieranzeige muss entweder direkt von Ihnen als Finder oder vom Tierarzt mit den Gemeinden abgesprochen, bzw. schriftlich per Mail verschickt werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde die Notfallversorgung übernehmen.

Größere Operationen müssen mit der Gemeinde besprochen werden. Wenn niemand zu erreichen ist, dürfen normale Notfallbehandlungen gemacht werden, um das Weiterleben des Tieres zu sichern oder um das Tier vom Leiden zu erlösen. Diese Entscheidung liegt beim Tierarzt. Nachbehandlungen bzw. größere Operationen werden vom Tierarzt mit den Ausschussmitgliedern des Tierschutzvereins besprochen.


 

Fundkitten Aalen-Waldhausen
28.04.25
Dieses ca. 10-12 Tage alte Katzenkitten wurde am 21.04.25 in Aalen-Waldhausen am Straßenrand, Unterer Haldenbach,  aufgefunden und zu einer Schoppelstelle vom Tierheim gebracht. Dort wird es nun gepäppelt.
Vielleicht hat jemand noch andere Kitten gesehen bzw. weiss wo die Mutter oder die Geschwister sind.
Informationen bitte an das Tierheim Dreherhof.

 


FK Schwäbisch Gmünd
22.04.25
Dieser Kater ist seit einigen Tagen in Schwäbisch Gmünd, Mühlweg, unterwegs und drückt immer in eine Wohnung rein. Wer kennt den Kater?
Hinweise bitte an das Tierheim Dreherhof.

 


Fundkaninchen Parkplatz Lauchheim-Röttingen
22.04.2025
Dieser Widder-Kaninchen wurde am 19.04.2025 am Parkplatz Röttingen am Waldrand aufgefunden und gesichert. Es ist weiblich, recht groß und ist zutraulich. Wo fehlt es?
Hinweise bitte an das Tierheim Dreherhof.

 


FK GD-Lindach
17.04.25
Diese Katze (vermutlich Kater) ist in Schwäbisch GMünd im Bereich der Kettelerer Straße seit längerer zeit unterwegs. Er ist sehr scheu. Wo fehlt er?
Hinweise bitte an das Tierheim Dreherhof.