Rechtsgrundlage:
Laut Gesetzgrundlage § 90 BGB ist festgelegt, dass ein Fundtier zwar keine Sache ist, es gelten rechtlich jedoch die gleichen Vorschriften wie für eine Fundsache. Zuständig für Fundtiere oder herrenlose Tiere ist grundsätzlich die Gemeinde in der das Tier aufgefunden wurde (Ordnungsamt). Da diese natürlich sehr selten Unterbringungsmöglichkeiten haben, kommen die Tierheime ins Spiel. Diese versuchen, alle Tiere (Haustiere) aufzunehmen, im Rahmen ihrer Kapazität.
Dies bedeutet für Sie: Wenn sie ein Tier aufgefunden haben, müssen Sie es melden - am besten bei der Gemeinde oder im Tierheim, damit wir eine Möglichkeit haben, die Besitzer zu finden. Vorab ist immer ein Bild mit der Angabe, wo und wann zugelaufen, an das Tierheim sehr hilfreich. 50 Prozent derden Posts auf Facebook, Instagram oder der Homepage führen zu den Besitzern.
Wildtiere /Wildkatzen bzw. Streunerkatzen können im Tierheim nicht untergebracht werden, da das Einsperren dieser Tiere vom Tierschutzbund ganz klar als Tierquälerei benannt wird.
Wenn Sie auf Katzen treffen, die in einem sehr gepflegten Zustand sind, sollte bedacht werden, dass bei uns im Ostalbkreis 90 % der Katzen einen Besitzer haben. Lassen Sie uns die Tiere bitte vorab ausschreiben und bringen sie diese nicht ohne Absprache einfach ins Tierheim.
Bei Hunden sollten Sie versuchen, den Hund zu sichern, sofern er keine Aggression aufweist. Da weder die Polizei, das Ordnungsamt oder die Tierheimmitarbeiter sofort an der Fundstelle sein können, ist das Risiko , dass der Hund schon nach kurzer Zeit schon einige Kilometer weiter sein könnte, sehr hoch.
Verletzte Tiere:
Offensichtlich verletzte Tiere gehören direkt zum Tierarzt. Wir im Tierheim Dreherhof haben keinen Tierarzt vor Ort, dazu fehlen uns die finanziellen Mittel und Platzmöglichkeiten. Welcher Tierarzt Dienst hat, sehen sie im Internet.
Es muss eine Fundtieranzeige beim Tierarzt ausgestellt werden. Diese Fundtieranzeige muss entweder direkt von Ihnen als Finder oder vom Tierarzt mit den Gemeinden abgesprochen, bzw. schriftlich per Mail verschickt werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde die Notfallversorgung übernehmen.
Größere Operationen müssen mit der Gemeinde besprochen werden. Wenn niemand zu erreichen ist, dürfen normale Notfallbehandlungen gemacht werden, um das Weiterleben des Tieres zu sichern oder um das Tier vom Leiden zu erlösen. Diese Entscheidung liegt beim Tierarzt. Nachbehandlungen bzw. größere Operationen werden vom Tierarzt mit den Ausschussmitgliedern des Tierschutzvereins besprochen.
Dank Ihrer Spende sind wir in der Lage, Tieren in Not zu helfen. Bitte geben Sie bei den Spenden auf der Überweisung immer Ihre Adresse an, dann
können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Danke.
Unsere Spendenkonten:
Tierschutzverein Ostalb e.V. mit Tierheim
Dreherhof
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE10614500500440069405
BIC: OASPDE6AXXX
Volksbank Ostalb eG
IBAN: DE19614901501109808003
BIC: GENODES1AAV
Spendenkonto für Streunerkatzen:
Kreissparkasse Ostalb
IBAN: DE96614500501000191059
BIC: OASPDE6AXXX
Tierheim Dreherhof
Dreherhof 2
73434 Aalen
Tel. 07366/5886
E-Mail: info@dreherhof.de
Öffnungszeiten:
März-Oktober:
Mo, Di, Do, Fr. 16-18 Uhr
November-Februar:
Mo., Di., Do., Fr. 15-17 Uhr
Samstags 9-12 Uhr
Mittwoch, Sonn- und Feiertags geschlossen
Folgen Sie uns auf Facebook: